Zitat Zitat von Mehto
@Strahleman
Im Wirtschaftslehre Untericht zu viel mit Popel geschnipst? *scherz*

Ich pass zwar auch nicht unbedingt immer auf aber ich glaube ab acht Jahren ist man beschränkt Geschäftsfähig. Das heißt das Taschengeldpreislichen Geschäfte voll gültig sind und du ab acht offiziel einkaufen darfst, auch online so weit ich mich nicht täusche.

Bei höheren Beträgen ist die Genemigung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Ist also kein Problem bei Reichelt und co. zu bestellen.

Gruß,
Mehto
Das schon, aber für Rechtsgeschäfte muss er dennoch die Einwilligung der Eltern haben (BGB §107). Da dies über das Internet nicht überprüfbar ist, gilt eigentlich generell, dass man erst ab 18 Jahren bestellen darf.