Echtheit kann man definieren durch:
Ich gehe mal davon aus das "Echtzeit" gemeint ist.




Zu Gleichzeitigkeit:

Das
Buszugriffverfahren muß ein möglichst unbeeinträchtigtes
Echtzeitverhalten haben
"Möglichst" ist Relativ und damit nicht genauer Definiert.


Zu Rechtzeitigkeit:

Der Abschluß einer Kommunikation muß in einer bestimmten Zeit
erfolgt sein.

"....in einer bestimmten Zeit...." ist Relativ und damit nicht genauer Definiert.


Zu Vollständigkeit und Störsicherheit:

Das eine bedingt das andere bzw. schließt es in seiner Negierung aus.

Zusammen getragen bleibt nur das übrig.

.....gegen
Störungen (und Beschädigungen) unempfindlich sein ...........
"Unempfindlich" ist nicht "absolut" und damit ......Rest Bekannt.




Ich darf nochmal zusammenfassen:

Unterm strich bleibt es dabei das Echtzeit ein sehr dehnbarer Begriff ist den man in Definition und "Landläufigem Verständnis" teilen kann um zu einem Ergebnis zu kommen.