Ein Echtzeitverfahren ist nach meinem Wissen immer dann vorhanden wenn die Zeit die für einen Ablauf notwendig ist immer gleich ist und sommit vorraussagbar ist. Ist dies nicht der Fall (z.B bei einem Computer)handelt es sich um kein Echtzeitverahren! Das Ergebniss einer Auszuführenden Tätigkeit beim PC dauert immer unterschiedlich lang !!Abhängig ob der Rechner gerade dabei ist etwas im Hintergrund zu arbeiten oder eben nichts arbeitet

Aber sicher bin ich mir auch nicht

MFG