Hallo,

Ist ja auch schon ne kleine Microwelle
Spielzeug ist das keines mehr, stimmt. Man kommt schon ins Grübeln, wenn bei 750W PEP und fehlangepaßter Antenne plötzlich ausgeschaltete Leuchtstoffröhren zu flackern beginnen und die auf dem Transceiver schlafende Katze wie eine Flaschenbürste aussieht... Und wenn 5min später das Telefon klingelt, weil in der halben Nachbarschaft der Fernsehempfang weg ist oder man aus den Lautsprechern der ausgeschalteten Stereoanlage zu hören war...

die EMV-Grenzwerte stellen wohl sicher das man keinen 10-750 Watt Fernsehsender in die Landschaft setzt.
...beziehungsweise, daß der Herzschrittmacher von Nachbars Opa nicht in den Störungsmodus geht. Wobei DIN VDE 0848 Teil 3/1 und BEMFV vor allem den Gesundheitsschutz in den Vordergrund stellen - für Störungen anderer Funkdienste gibt es weitere Regelungen, wobei eventuelle Beeinträchtigungen des Fernsehempfanges noch das kleinste Übel sind (auch, wenn das mancher TV-Junkie anders sehen mag). Richtig ..äh.. "lustig" wird es beispielsweise, wenn man dem Flugfunk in die Quere kommt.

Das müsste man doch zuvor Anmelden und Genemigen lassen oder?
Ja, zumindest bei Sendeleistungen über 10W EIRP. Man muß in dem Fall (durch Berechnungen, entsprechende Auslegung der Sendeanlage und gegebenenfalls Feldstärkemessungen) in Eigenverantwortung sicherstellen, daß man die Grenzwerte einhält - auch wenn das heißt, die gesetzlich oder technisch mögliche Sendeleistung einzuschränken. Einzelheiten dazu gibt es hier.

Viele Grüße,
Thomas