Guter Rat: --> Finger weg

Alle landwirtschaftlichen Maschinen (und natürliche überhaupt alle Maschinen) müssen den gängigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Mit einer mit Scheibenwischermotor selbstgebauten Fernsteueung für einen Schlepper mit Häcksler ist mit Sicherheit nicht zulassungsfähig !!!

Zu Begin einer Entwicklung ist eine Risikobetrachtung durchzuführen und zu dokumentieren. Im vorliegenden Fall ist bei Fehlfunktion mit Sicherheit mit schwerwiegenden Verletzungen unter Umständen mit Todesfolge zu rechnen.

Eine Inbetriebnahme einer nicht zugelassenen Steuerung stellt zweifelsohne grobe Fahrlässigkeit dar. Das heißt, dass keinerlei Versicherungsschutz besteht und im Falle eines Unfalls mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen ist.

Es gilt hierbei der übliche rechtliche Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe !!!!!