[quote="i_make_it"]
Zitat Zitat von kleinefee198
Unabhängig vom technischen Problem, "gaaanz dünnes Eis!!!"

BAG, Beschluss vom 26. August 2008 – 1 ABR 16/07
Jaein....Wenn er (Sein) Büro überwacht und dieses für seine Mitarbeiter / Angestellten "Tabu" ist, darf er das auch überwachen. Wer sich dort unberechtigt Zutritt verschlaft riskiert halt etwas von seinem Recht zu verlieren.

Anders ist natürlich eine heimliche Überwachung am Arbeitsplatz zu werten die ist überwiegend verboten. Wobei es auch Ausnahmen gibt, z.B. Spielhallen dort muss der Betrieb Videoüberwacht werden wenn Versicherungen zahlen sollen. Die Mitarbeiter dort sind darüber nicht gerade Glücklich, haben aber keine Wahl.

Auch erlaubt ist wenn die Überwachung (Aufzeichnung) nur außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, z.B. mit Schafschalten einer Alarmanlage gestartet wird.

In großen Kaufhäusern, Supermärkten u.s.w. sind teilweise sehr viele Kameras installiert die aber oft von Sicherheitspersonal visuell überwacht werden und Aufnahmen dann manuell bei Verdacht oder zur Beweissicherung gemacht werden. Diese Anlagen sind natürlich NICHT getarnt und es muss auf die Überwachung hingewiesen werden.

Gruß Richard