- LiFePO4 Speicher Test         
Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 36

Thema: Umgang mit zahlungsunwilligen Kunden

  1. #21
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
    Registriert seit
    07.03.2011
    Beiträge
    1.899
    Anzeige

    Praxistest und DIY Projekte
    Zitat Zitat von i_make_it Beitrag anzeigen
    .....
    Bei mir konnte ich (mein Anwalt) im Nachgang
    .....
    Sag ich doch, Anwalt. Der kann einem dann auch erklären, was ein Rechtspfleger, ein Kaufmann im Sinne des HGB, ein Geschäftsführer oder ein Prokurist ist.

    nuff said

    MfG Klebwax
    Strom fließt auch durch krumme Drähte !

  2. #22
    HaWe
    Gast
    und wie gesagt, diese Geschäftsführer-Sache ist VÖLLIG IRRELEVANT für die Rechnungsangelegenheit, denn dabei geht es prinzipiell AUSSCHLIESSLICH um die Nachweise
    1.) wer hat wann einen Auftrag gegeben
    2.) welcher Auftrag genau wurde jeweils gegeben
    3.) wurde er abschließend ausgeführt
    4.) ist die Rechnung formal richtig erstellt und überstellt
    5.) ist der Auftraggeber definitiv in Verzug

    und anschließend um die Durchsetzung einer Zahlung.

    Also vergesst doch endlich diesen Geschäftsführer-Kram!

    ps,
    zur Beweissicherung kann es auch durchaus hilfreich sein, Fotos der gemachten Teile / Arbeiten / Installationen anzufertigen - nicht unbedingt als schlagkräftige Beweise vlt, aber sicherlich als sachdienliche Indizien

  3. #23
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
    Registriert seit
    17.02.2009
    Ort
    Aachen
    Beiträge
    1.176
    Puh, hier kommt ja ein Input rum

    Ich habe inzwischen noch zwei Mal mit dem Geschäftsführer telefoniert und rausbekommen, dass der Inhaber im Urlaub ist.
    Die Frist meiner (ersten und auch letzten) Mahnung ist abgelaufen.
    Da ich die weiterhin offenen Stunden (nach der unbeglichenen Rechnung) nun trotz unvollendeter Arbeit nun noch in Rechnung gestellt habe und hierfür ebenfalls ein Zahlungsziel besteht, habe ich auf der Rechnung auf das Begleitschreiben hingewiesen, worin ich erwähnt habe, dass mit dem ersten Tag des Zahlungsverzugs ebenfalls eine Mahngebühr fällig wird und weitere Schritte eingeleitet werden.

    Was ich damit erreichen möchte?
    Ich habe die Installationsarbeiten nach einigen Wochen des Zahlungsverzugs eingestellt, auch wenn diese nicht beendet waren.
    Nun möchte ich sämtliche Stunden beglichen wissen, bevor ich auch nur in Erwägung ziehe, dort nochmal aufzutauchen, weshalb ich die nun offenen Stunden mit Hinweis auf den Abbruch der Installationsarbeiten in Rechnung gestellt habe.
    Damit ich nun nicht zwei Mal Aufwand betreiben muss und evtl. die erste Rechnung bezahlt bekomme aber noch offenen Stunden dann später nicht beglichen werden, warte ich nun bis die zweite Rechnung ebenfalls in Verzug ist.
    Das ist 2-3 Tage nachdem der Inhaber aus seinem Urlaub zurück ist.

    Ziemlich Stressig die ganze Aktion. Aber mit meiner Krankenversicherung konnte ich glücklicherweise abklären, das ich den Beitrag für diesen Monat erst nächsten Monat begleichen muss. Bis dahin ist hoffentlich alles geklärt.
    Jetzt heißts Zähne zusammenbeißen und andere Aufträge fertigstellen.

    Sollte sich nun alles bis nächsten Montag regeln lassen, fallen noch einige Stunden zur Fertigstellung an.
    Wie würdet ihr dann vorgehen?
    Jeden Tag erstmal in bar abkassieren, bevor der Schraubendreher auch nur angeschielt wird?
    Ich möchte diesem Kunden keine Möglichkeit bieten, eine weitere Rechnung nicht zu zahlen. Allerdings möchte ich fair bleiben und ihm bei einem Übereinkommen anbieten die Arbeiten zu beenden.

    Der Geschäftsführer 'empfohl' mir, erstmal keine weiteren Schritte einzuleiten, da ich ja noch die Montage beenden solle und dem Inhaber vor Ort über den Weg laufen würde (unnötig angespannte Situation). Aber ich sehe da weniger ein Problem, schließlich konnte der ja auch wochenlang mir ohne Gewissensbisse gegenübertreten.
    Geändert von Cysign (11.01.2016 um 22:10 Uhr)

  4. #24
    HaWe
    Gast
    einen angenommenen Auftrag abzubrechen mag richtig sein - vielleicht aber auch nicht. Schließlich stehst du mit der Annahme in Lieferschuld, das kann man unter Umständen nicht unbedingt gegeneinander eigenmächtig verrechnen.
    Geh zum Anwalt, und zwar schnell!
    Sonst riskierst du im schlimmsten Fall vielleicht sogar noch eine Schadenersatzklage!

  5. #25
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
    Registriert seit
    17.02.2009
    Ort
    Aachen
    Beiträge
    1.176
    Hmmm...unter dem Aspekt habe ich das noch gar nicht betrachtet.
    Die erste Rechnung bezog sich zu über 95% auf bereits vollendete Arbeiten.
    Erst nachdem diese rechnung über 3 Wochen im Verzug war und ich einige Gespräche mit dem Geschäftsführer diesbezüglich geführt hatte, habe ich die Arbeiten eingestellt.

    Normalerweise würde ich die seitdem verrichtete Arbeit auch erst bei Vollendung in Rechnung stellen. Aber die Situation ist alles andere als 'normal'.
    Ich werde den Geschäftsführer morgen nochmal anrufen und das besprechen.
    Ich werde ihn bitten, mir per Mail ein paar Zeilen dazu zu schreiben, da ich sonst keine andere Möglichkeit sehe als aus Selbstschutz zum Anwalt zu gehen.

  6. #26
    HaWe
    Gast
    der Geschäftsführer hat nichts zu sagen, da er entweder Gegenpartei oder u.U. Zeuge der Gegenpartei ist, das habe ich bereits mehrfach erwähnt.
    GEH ZUM ANWALT, LASS DICH BERATEN !!
    (Mit jeder Handlung, die du unternimmst, versinkst du mehr im juristischen Sumpf !)

  7. #27
    HaWe
    Gast
    ganz besonders auf jeden, der hier als "unregistriert" antwortet, würde ich sowieso überhaupt nicht achten!

  8. #28
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
    Registriert seit
    29.07.2008
    Ort
    Raum DA
    Alter
    55
    Beiträge
    2.814
    Ich habe ja auch schon gerschrieben, das der GF als Angesteller des Unternehmens diesem nicht schaden darf. Also zählen nur Aussagen des GF gegenüber des Subunternehmers die schriftlich fixiert und somit beweisbar sind.
    Das ist dann Problem des Unternehmens wenn der GF in der Außenvertretung Zusagen macht die die Firma nicht erfüllt.
    Aber halt nur solange der GF alleine außenvertretungsberechtigt ist.
    Ist er das nicht, hat das aber behauptet, liegt ein Täuschung vor. dann kann man den von mir weiter oben schon genannten Weg einschlagen.

    Bei den beschriebenem Schriftverkehr fallen mir aber einige Punkte auf, die mich jetzt auch Veranlassen zu raten, dringend einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen um zumindest die Schreiben rechtswirksam zu formulieren.
    Mit einem Verzug automatisch eine Mahngebühr geltend zu machen, kann nach hinten los gehen.
    zum Einen müssen vor Vertragsabschluß alle Modalitäten bekannt sein, nur so hat der Kunde Rechtssicherheit. Also werden einseitige Änderungen die nach Vertragsabschluß erfolgten in derRegel von keinem Gericht anerkannt. Sind also rechtsunwirksam.
    Skonto, Verzugszinsen, Mahngebühren etc. gehören in die AGBs und müssen für dem Kunden vor Vertragsabschluss einsehbar sein.
    Jede AGB Änderung bedingt ein Sonderkündigungsrecht, bzw. kann bei Nichtanerkennung durch einen Kunden dazu führen das der laufende Vertrag bis zum Beenden des Vertragsverhälltniss für diesen Vertrag nicht wirksam ist. (siehe Rechtssprechung zu Facebook AGB Änderungen und Auswirkung bei schon bestehenden Accounts)
    Bei Mahnungen, reicht gemäß BGB eine Mahnung nicht, im Gesetz stehen schön schwammige Formulierungen "angemessene Frist" üblicherweise akzeptieren Gerichte 2 bis 3 Wochen als angemessen. Also im Vertrag Zahlungsziel vereinbaren, ggf. auch Teilzahlungen bei Abschluß bestimmter Tätigkeiten oder zu bestimmten Terminen. Dann erste Erinnerung nach 3-4 Werktagen Verzug. Und dann Mahnungen nach jeweils 3 Wochen. mit entsprechenden Mahngebühren und Verzugszinsen (Aber nur wenn die vorher in den AGBs festgesetzt waren) Nach der dritten Mahnung bei Gericht einen Titel erwirken. Ab hier greift dann das gerichtliche Mahnverfahren.

    Auch noch nicht geleistete Arbeit in Rechnung zu stellen ist nicht wirklich klug. Das muß vorher Vertraglich so festgelegt gewesen sein. Wobei da meist eine prozentuale Marge oder ein Basisbetrag festgelegt wird wenn von der bestellten Leistung nur ein Teil abgefordert wurde. (10% gehen meist durch)
    Wenn der Inhaber rechtlich entsprechend bewandert ist, lacht der sich einen Ast, da das/die Schreiben vermutlich rechtsunwirksam sind.
    Und somit eventuell das Unternehmen noch nicht einmal rechtswirksam in Verzug gesetzt wurde.
    Geändert von i_make_it (12.01.2016 um 10:37 Uhr)

  9. #29
    HaWe
    Gast
    das ist auch Unsinn, dass "der GF als Angesteller des Unternehmens diesem nicht schaden darf": es besteht IMMER Wahrheitspflicht vor Gericht!

    Es geht zunächst um eine Zeugenaussage, und die muss wahrheitsgemäß erfolgen - die Frage ist nur, ob der GF als Angesteller des Unternehmens diesem nicht schaden "WILL" und sich dann vor Gericht "plötzlich" nicht mehr erinnern "kann", oder ob er als GF möglicherweise kein Zeuge, sondern Partei ist. Als Partei zählt seine Aussage überhaupt nicht als Zeugenaussage.

    Nur wenn er Partei ist, besteht für ihn selber bezüglich Anschuldigungen gegen sich selber auch noch ein Zeugnisverweigerungsrecht.

    Wir haben nun oft und lange genug darüber geredet, dass Jura nun mal eine Sache ist, die man Juristen überlassen sollte. Mag der TO nun tun, was er für richtig hält.

  10. #30
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
    Registriert seit
    29.07.2008
    Ort
    Raum DA
    Alter
    55
    Beiträge
    2.814
    Habe ich im Zusammenhang mit dem GF von Aussagen vor Gericht geschrieben?
    Ein Angestellter hat laut Gesetz seinem Unternehmen gegenüber eine Treuepflicht. Verletzt er diese ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung.
    Da hier nur Telefonate mit dem GF stattfanden gibt es (außer vieleicht illegalen Telefonmitschnitten) keine Beweise zu den Aussagen des GF.
    Das ist der Grund warum ich nach jedem Telefonat mindestens per Mail meine Sichtweise des Gesprächs an mein Gegenüber schicke.
    Erfolgt keine Reaktion ist das schon mal ein stillschweigendes Akzeptieren daß das im Telefonat gesagte dem geschriebenen entspricht.
    Das ist schon mal mehr als nichts.
    Als GF mit Außenvertretungsberechtigung und nur als solscher machen Absprachen bzw. Zusagen von und mit Ihm Sinn kann er verweigern sich selbst und das Unternehmen das er vertritt zu belasten.
    Da es hier um einen zivilrechtlichen Streit geht, kann er alles (auch vor Gericht) sagen solange man ihm nicht beweisen kann das er lügt.
    Also auch unter Amnesie leiden oder behaupten die Gegenseite hat da was ganz anderes verstanden als von ihm gesagt wurde.

    Nach dem zuletzt von Cysin geschriebenen empfehle ich ihm auch einen Anwalt, da anscheinend das Wissen für entsprechende Geschaftsbriefe fehlt oder unvollständig ist.
    Bevor man aber viel Geld ausgibt um sich für die Zukunft von einem Anwalt Formschreiben, AGB und Checklisten erstellen zu lassen oder teure Existenzgründer Seminare besucht, kann man mal im Web suchen und sich kostenlos Wissen zusammentragen.
    Bsp. Suchbegriff: mahnung für selbstständige / mahnung für freiberufler

    Wenn man sich dann etwas erarbeitet hat, kann man das von einem Juristen noch mal auf Schwachstellen abklopfen lassen.

Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Verbraucherschützer: Kunden müssen von Zollabbau für Elektronik profitieren
    Von Roboternetz-News im Forum Neuigkeiten / Technik-News / Nachrichten / Aktuelles
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 26.07.2015, 16:00
  2. Biete Job IT-Systemelektroniker für den Kunden Support (m/w) in Erfurt
    Von Personaler im Forum Jobs/Hilfen/Stellen - Gesuche und Angebote
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 08.03.2014, 22:28
  3. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 05.11.2012, 10:49
  4. Frage WEEE Verordnungen bei Elektronik Hacks und Umbauten für Kunden?
    Von PsychoElvis64 im Forum Offtopic und Community Tratsch
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 08.01.2012, 21:32
  5. Umgang mit LiPo
    Von Da_Vinci13 im Forum Elektronik
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 05.07.2009, 10:44

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

LiFePO4 Speicher Test