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Thema: FI in Leitung nachrüsten

  1. #21
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Wie ich inzwischen weiß, ist mein FI nur fürs Badezimmer aufgelegt.
    Wenn ich mit meinem RCD-Tester dort an die Steckdose gehe, funktioniert das auch so wie es soll.
    Es gab wohl bis 2007 eine Regelung, dass nur das Badezimmer per FI abgesichert sein musste. Dann gabs ne Übergangsfrist bis 2009 wo man das wohl für alle anderen Räume machen sollte und seit 2009 MUSS man nen FI für alle Steckdosen (aber nicht deckenlampen) nutzen.

    Wenn nun eine Veränderung am Stromnetz im Haushalt vorgenommen wird, muss der FI nachgerüstet werden. Aber...wie könnte ich meinen Vermieter dazu bewegen?

  2. #22
    Neuer Benutzer Öfters hier
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    dir fehlt der grün/gelbe Drath, die Erdungsleitung, das sollte schon mehr als ein Grund sein, da besteht im Fehlerfall der Leuchte Gefahr für dein Leben, und ohne FI noch mehr als mit FI

  3. #23
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    Hallo, ich werfe mal ungefragt den Begriff klassische Nullung ein.

    Wen ich mich richtig erinnere war das bei Deckenauslässen üblich. In wie weit da Bestandschutz besteht kann ich nicht sagen. Mein Bauch sagt der Vermieter muß da nicht tätig werden.

    Nachtrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Nullung

    ... Man unterscheidet die Nullung ohne besonderen Schutzleiter, umgangssprachlich Klassische Nullung, bei der der PEN-Leiter sowohl als Neutralleiter als auch als Schutzleiter dient (TN-C-Netz), und die Nullung mit besonderem Schutzleiter, umgangssprachlich als stromlose oder moderne Nullung bezeichnet, bei der separate PE- und N-Leiter ...

    PS

    unsachgemäße Installation kann zum Tode führen. Schließe ich mich an!
    Geändert von Manfred55 (28.01.2018 um 19:43 Uhr)
    Nette Grüße
    Manfred

  4. #24
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    Was versteht man denn unter "klassische Nullung"?

  5. #25
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    Hallo

    schau hier:
    https://de.wikipedia.org/wiki/PEN-Leiter

    Gruß

    PS

    unsachgemäße Installation kann zum Tode führen.

  6. #26
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    Ich weiß nicht ob sich in der Zwischenzeit wieder etwas geändert hat, aber FI ist bei steckbaren Verbindungen bis 25A vorgeschrieben (darüber empfohlen). Vorgeschrieben ist es auch in Dusch/Baderäumen, Schwimmbädern/Saunabereichen,...

    Für fix angeschlossene Geräte (z.B. Lampen,...) ist es nicht vorgeschrieben.

    Bei aktuellen Verteilern wird grundsätzlich ein 3phasiger FI eingebaut, dieser schaltet meist die gesamten Stromkreise ab, wie ein Hauptschalter. Ich würde dem Vermieter sagen das dieser aus Sicherheitsgründen (u.A. Brandschutz) einen FI nachrüsten sollte.

    Die Vorschrift ist die bei mir (Österreich) gültige Bestimmung zu meiner Schulzeit (vor 10 Jahren). Wenn sich etwas geändert hat weiß ich das nicht, das müsste ich nachlesen, die Vorschrift für Deutschland kann auch davon abweichen.

    MfG Hannes

  7. #27
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    In Deutschland gibts nen Bestandsschutz. Nachrüsten ist zwar empfohlen, aber nicht vorgeschrieben - und mit Kosten von 100-150€8 verbunden.
    N wirklich schlßssiges Argument, warum mein Vermieter das unbedingt machen _muss_ fällt mir leider nicht ein.
    Ich werde aber nochmal mit ihm drüber sprechen und im zweifel die Umrüstung selbst finanzieren - dafür arbeite ich zu gerne mit und an Strom

  8. #28
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    Das mit dem Bestandsschutz gibt es bei uns auch, man muss nur bei groben Umbauten die Anlage auf den aktuellen Stand bringen. Es gibt jedoch bei uns die Vorschrift das Verteiler,... in Firmen in gewissen Abständen überprüft werden müssen. Sollte z.b. bei einer Steckdose kein FI vorgeschalten sein, muss dieser nachgerüstet werden. Es gibt noch andere Vorschriften die eingehalten werden müssen (z.b. jede Steckdose bzw Schalter muss beschriftet sein mit Verteilerbezeichnung und Sicherung,...). Bei privaten Anlagen (Wohnungen, Häuser,...) gibt es keine Überprüfungen.

    MfG Hannes

  9. #29
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie Avatar von White_Fox
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    Zum Thema Bestandsschutz in De soviel:
    http://www.elektro.net/praxisproblem...n-neue-normen/
    https://www.elektrofachkraft.de/expe...lteren-anlagen

    Kurzform: Den vielzitierten Bestandsschutz gibt es in De NICHT. Es gibt lediglich keine Forderung zur Nachrüstung. -> Verantwortung liegt beim Anlagenbetreiber. Und Haftungsprobleme sind evt. keine Probleme der Versicherung mehr.
    Wenn dann noch sowas hinzukommt...
    Zitat Zitat von Cysign Beitrag anzeigen
    Was versteht man denn unter "klassische Nullung"?
    ...würde ich nochmal auf meine Frage in #7 zurückkommen.
    Dein Interesse an der Elektrotechnik in allen Ehren-aber du solltest dann schon Vorlesungen zu dem Thema nehmen wenn du wirklich was wissen willst. Oder wenigstens Bücher darüber lesen.

  10. #30
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Danke für die Infos!

    Mir ist schon klar, was PE-Leiter und Nullleiter sind. Aber explizit der Begriff "klassische Nullung" kenne ich so nicht. Daher die Frage.
    ...ich würde da nochmal auf meine Antwort in #8 verweisen

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