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Thema: Umgang mit zahlungsunwilligen Kunden

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Umgang mit zahlungsunwilligen Kunden

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    Hallo beisammen,

    seit einigen Wochen belastet mich das schlechte Mojo eines zahlungsunwilligen Kunden.
    Ich habe dort einige Installationsarbeiten (Netzwerk, Videoüberwachung etc.) vorgenommen.
    Die ersten Arbeiten begannen im Sommer und die ersten Rechnungen wurden auch problemlos gezahlt und es folgten immer neue, kleinere Zusatzaufgaben.

    Nun jedoch hat dieser Kunde die letzte Rechnung kommentarlos nicht beglichen.
    Ich selbst stehe mit seinem Geschäftsführer in Kontakt, der mich auch mündlich zu den Teilaufgaben beauftragt hat.
    Der Geschäftsführer meinte jedoch, dass er keinen Einfluß auf das Zahlungswesen habe und mehrfach mit dem Inhaber gesprochen habe.

    Nachdem die Zahlung nun bereits einige Wochen in Verzug war drängte den Geschäftsführer noch einmal mit dem Inhaber zu sprechen.
    Und so erhielt ich kurz vor Weihnachten dann vom Geschäftsführer mitgeteilt, dass der Inhaber den Eindruck hätte, ich würde nicht effizient arbeiten - nachdem ich seit der letzten Rechnung weitere knapp 3 Monate dort gearbeitet habe.

    Dabei gilt zu erwähnen, dass ich im selben Gebäude wie der Geschäftsführer gearbeitet habe und dieser meine Arbeitsweise nicht bemängelt hat.
    Vom Inhaber kam wohl auch noch der Kommentar, ich solle meine Rechnung 'noch einmal überdenken'.

    Da dies für mich ein umfangreicher Auftrag war, habe ich mich dummerweise auf einen Dumpingpreis eingelassen - was zur Folge hatte, dass mir viele kleine Zusatzaufgaben beauftragt wurden (hier noch nen alten Rechner ausmisten, da nen ollen Rechner reparieren...).
    Im nachhinein betrachtet könnte ich mich selbst in den Arsch beißen, dass ich keinen anständigen Preis veranschlagt habe, denn dann hätte ich vermutlich weniger 'Drecksarbeit' machen müssen und wäre letztendlich besser weggekommen.

    Ich habe in der Woche vor Weihnachten dann letztendlich mein Werkzeug eingepackt und dem Geschäftsführer mitgeteilt, dass ich mich nun um andere Aufträge kümmern muss, da ich meine Rechnungen zu begleichen habe.

    Da weder auf eine Zahlungserinnerung noch auf die Mahnung der letzten Rechnung eine Reaktion erfolgte, habe ich nun die inzwischen angefallenen Stunden in Rechnung gestellt, auch wenn die Arbeit nicht beendet, sondern meinerseits unterbrochen wurde, aber dies ja mit dem Zahlungsverzug begründet ist.

    Bei diesem Kunden gibt es definitiv keine Liquiditätsprobleme.
    Allerdings stehe ich nun vor einem großen finanziellen Problem, da ich den Ausfall des Honorars von knapp 3 Monaten Dienstleistung finanziell nicht weiter überbrücken kann.

    Ich denke derzeit darüber nach, welche Optionen mir offen bleiben. Da ich derzeit noch eingeschriebener Student bin, fällt 'Harzen' weg. Hierzu müsste ich mich exmatrikulieren, womit ich aber ein Mobilitätsproblem bekomme, da ich dann kein NRW-Ticket mehr hätte.

    Am liebsten würde ich die Onlinepräsenz (ich hoste und verwalteden Webauftritt und auch hier läuft derzeit ein noch nicht bezahlter Dienst im Backend) dieses zahlungsunwilligen Kunden zur Negativwerbung nutzen...aber mit sowas schießt man sich in Deutschland nur selbst ins Bein.


    In meinem Mahnschreiben (per Einschreiben und per Mail übermittelt) habe ich erneut eine Frist gesetzt und Inkasso, sowie das gerichtliche Mahnverfahren erwähnt. Aber auch das dauert wieder Wochen (wenn nicht gar Monate...), bis ich dann an mein Geld komme.
    Der Geschäftsführer hat mich vorgestern angerufen und fragte mich, wann ich an der Webpräsenz (momentan nur eine etwas hübschere Baustellenseite mit dem noch nicht bezahlten, aber funktionierenden und genutzten Backendlösung) weiterarbeiten könne. Aber um ehrlich zu sein erachte ich diese Anfrage als ziemlich dreist.

    Hatte jemand von euch schonmal einen so hartnäckigen Zahlungsverweigerer?
    Wie verhält man sich gegenüber solchen Kunden?
    Ich denke, dass ich mich da vor Ort nicht mehr wohlfühlen werde und eigentlich möchte ich mit so einem Unternehmen nichts mehr zu tun haben.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Robotik Visionär Avatar von oberallgeier
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    .. Hatte jemand von euch schonmal einen so hartnäckigen Zahlungsverweigerer?
    Wie verhält man sich gegenüber solchen Kunden? ..
    Ja solche hatte ich, wenige Male. Beim ersten Mal hatte ich noch ein schlechtes Gewissen - als ich beim Gericht einen Zahlungsbefehl erwirkte. Das geht/ging relativ problemlos und das Geld kam ebenso problemlos - es ist ja für den Kunden auch unangenehm, wenn die Liquidierung durch den Gerichtsvollzieher im Hintergrund steht. Da ein weiteres Geschäftsverhältnis in solchen Fällen (für mich) meist nicht wünschenswert war, sah ich spätestens beim zweiten Mal keinerlei Bedenken. Natürlich gibts die Möglichkeit eines Protestes der anderen Seite und eines lang dauernden, teuren Streits. Da gilt für mich immer wieder der Satz: Wirtschaftsleben ist etwas für Erwachsene. (Meint halt damit, dass manchmal die harten Bandagen ausgepackt werden müssen.) Ich hatte ein paar Geschäftspartner, bei denen das aber keinerlei Wirkung auf folgende Kontakte hatte - ausser, das das Verhältnis etwas "korrekter" wurde.
    Ciao sagt der JoeamBerg

  3. #3
    HaWe
    Gast
    Frohes Neues Jahr!
    Das fängt ja gut an...

    Ja, ich habe schon öfters Ärger mit eigenen Rechnungen gehabt. Niemand kann dir aber hier eine Rechtsberatung geben - wichtig sind dennoch nach meiner Erfahrung für rechtliche Schritte 4 Dinge, ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten:
    1.) es muss die Tätigkeit samt allen Einkünften beim FA ordnungsgemäß angemeldet worden sein (damit man nicht eine Klage wegen Steuerhinterziehung etc. bekommt)
    2.) es müssen beweisbare Verträge oder Aufträge existieren (schriftlich, falls mündlich braucht man Zeugen)
    3.) es müssen Unterlagen über geleistete Arbeit für (Teil-) Aufgaben oder Lieferungen existieren
    4.) es muss zur Zahlung eine genaue Frist (meist 30 Tage ab Rechnungsdatum, im gewerblichen Bereich gilt das automatisch) und für die Mahnung - sollte - eine genaue Nachfrist (meist 14 Tage) gesetzt worden sein.

    Die Beweislast für Tätigkeiten und Rechnungen etc. liegt bei dem, der die Zahlung verlangt.

    Wenn alles Hand und Fuß hat, kann man für die Vollstreckung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (geht online), dieser kann, wenn kein Widerspruch erfolgt, vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Als der andere aber einmal bei mir Widersprucn eingelegt hat, musste ich dann doch zum Rechtsanwalt.

    Bessere Erfahrung habe ich allerdings mit der Variante, direkt zum Rechtsanwalt zu gehen. Der kann nämlich nicht nur die Angelegenheit umfassend beurteilen und die Beweismittel einschätzen, sondern auch für dich alle Schritte form- und fristgerecht durchführen. Seine Kosten hat (wenn alles seine Berechtigung hat) der Schuldner zusätzlich zu bezahlen.
    Nachteil: wenn man selber Fehler gemacht hat, ist nicht nur das Geld für die eigenen Rechnungen weg, sondern die RA-Kosten muss man auch noch selber bezahlen.

    Du hast 2 Jahre Zeit, deine Forderungen per Mahnbescheid geltend zu machen, ansonsten sind sie verjährt.

    HTH!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Vielen Dank für die Infos. Das mit den zwei Jahren wusste ich noch nicht. Das entspannt die Situation etwas.
    Da alles ordentlich angemeldet ist, gibt es hier keine Bedenken bzgl. FA.

    Problematisch wirds bzgl. der mündlichen Absprachen. Kunde hätte gerne nen Beamer montiert, also soll ich recherchieren, in seinem Namen auf seine Rechnung bestellen und montieren.
    Hier ist nachweisbar, dass der Kunde selbst den Beamer gekauft hat. Aber einen Nachweis, dass ich ihn montiert habe, gibts nicht.
    Der Geschäftsführer würde das aber meiner Meinung nach bezeugen. Zumal, als ich ihm bei Ausbleiben der Zahlung angeboten hatte, mal mit ihm die berechneten Arbeitsstunden durchzugehen, direkt von ihm die Aussage kam, dass ich ihm nichts zeigen müsse und alles stimme.

    Habt ihr nach solchen Situationen angefangen euch alles schriftlich bei den folgenden Aufträgen geben zu lassen?
    Also wirklich für jeden kleinen Furz ne Mail oder ne Unterschrift verlangt?

    //Edit: Bevorzugt ihr eher einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen?

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Zitat Zitat von Cysign Beitrag anzeigen
    Der Geschäftsführer würde das aber meiner Meinung nach bezeugen. Zumal, als ich ihm bei Ausbleiben der Zahlung angeboten hatte, mal mit ihm die berechneten Arbeitsstunden durchzugehen, direkt von ihm die Aussage kam, dass ich ihm nichts zeigen müsse und alles stimme.
    Der Geschäftsführer hat immer im Sinne des Eigentümers zu handeln.
    Den kannst Du mit ziemlicher Sicherheit als Zeugen abschreiben.

    Ich sende nach Telefonaten und Gesprächen immer zur Sicherheit noch mal eine Mail in der ich alle Punkte aufliste so wie ich sie verstanden habe.
    Im Zweifelsfalle hilft, das schon mal, da ja die Gegenseite da hätte wiedersprechen können.

    Auch hatte ich in allen Firmen bei denen ich seit Gründung war, dafür gesorgt, das in den AGB die Kosten zu Manung etc. mit angegeben sind.
    Sprich Mahngebühren (Kosten die bei uns durch die Bearbeitung zusätzlich entstehen) die auf den fälligen Betrag drauf kommen und bei Langläufern auch noch Verzugszinsen.
    Allerdings hatte ich auch immer Skonto bei Zahlung innerhalb von 3 Werktagen. (Das muß bei der Vorkalkulation halt berücksichtigt werden).
    Da ich immer mit Einsatzberichten arbeite (grade wegen zusätzlicher Kleinteile und unvorhergesehener Zusatzleistungen) gab es da nie größere Probleme.
    Als Firma hat man aber auch dank der EU-Richtlinie 2011/7/EU auch nicht die Probleme wie als "One Man Show". Mittlerweile ist da Mahnung formal gar nicht mehr notwendig, da das schuldner Unternehmen durch 2011/7/EU automatisch in Verzug kommt. Aktuell ist die erste Erinnerung das noch kein Zahlungseingang erfolgte mit Verweis auf 2011/7/EU und die AGB bei mir noch frei. (Erinnerung erfolgt immer 4 Werktage nach Eintritt des Verzugs oder Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels)

    Es ist halt ein Mehraufwand, der sich auf die Dauer aber rentiert.
    Spätestens beim ersten Streit ob eine ausgeführte Arbeit so auch beauftragt wurde (weil das Ergebniss z.B. nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entspricht) ist man froh wenn man alles haarklein dokumentiert hat. Da geht es nämlich dann nicht mehr nur darum das man sein Geld nicht bekommt sondern der Kunde will womöglich noch was von einem haben.(Rückbau, neubau der Alternative, Zeitverzug, Imageschaden etc.)

    Inkassounternehmen ist oft einfacher vom eigenen Aufwand, man muß sich aber darüber im klaren sein, das man dann oft nur 40-60% der Forderung bekommt. Der Rest bleibt bei denen.
    Wenn man das mit einkalkuliert, hat man die selben Preise wie die Großen und kann am Markt nicht mehr bestehen.
    Deshalb ist die Vermeidung durch den Mehraufwand an Dokumentation und Komunikation der günstigere Weg.


    http://www.bundesgerichtshof.de/Shar...ublicationFile
    Geändert von i_make_it (01.01.2016 um 16:39 Uhr)

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Meine Bauch-Meinung als Nicht-Selbständiger:

    Wenn du bessere Aufträge in der Tasche hast, dann erledige die und sieh daneben zu, dass du zu deinem Recht kommst: korrekt und entschlossen; deine Zimperlichkeit nützt dem Skrupellosen.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie Avatar von White_Fox
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    Auch wenn ich selber nicht selbstständig bin...

    Problematisch wirds bzgl. der mündlichen Absprachen. Kunde hätte gerne nen Beamer montiert, also soll ich recherchieren, in seinem Namen auf seine Rechnung bestellen und montieren.
    Hier ist nachweisbar, dass der Kunde selbst den Beamer gekauft hat. Aber einen Nachweis, dass ich ihn montiert habe, gibts nicht.
    Ich wollte schon nachfragen als ich deinen ersten Post gelesen habe. Sorry, aber das ist dumm. Wenn dein Kunde will daß du etwas für ihn machst-immer, IMMER schriftlich beauftragen lassen. Und wenn es nur ne kurze Mail ist. In der Firma, wo ich momentan noch arbeite, ist es ein Riesenproblem daß Bauarbeiter auf mündlichem Geheiß des Auftraggebers lauter Arbeiten ausführn, die niemals in der Ausschreibung standen. Dann das Geld im Nachhinein eintreiben ist nicht einfach.
    Ich schätze mal, da hast du dich kräftig über den Tisch ziehen lassen.

    An deiner Stelle würde ich zusehen, daß du wenigstens zu dem Geld kommst wo du auch nachweisen kannst daß es dir zusteht, und wenn du Inkasso Moskau ins Boot holen mußt. Ich habe im Familienkreis jemanden der selbständig ist. Den Satz mit der Zimperlichkeit von RoboHolIC kann ich nur bestätigen.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Ja, ich denke, die "Zimperlichkeit" ist ein großes Problem für mich.
    In erster Linie möchte ich, dass meien Auftraggeber mit der Leistung zufrieden sind.
    Ich muss mir mal überlegen, wie ich das in Zukunft am besten machen werde.
    Ich denke, ich benötige auf jeden Fall ne Möglichkeit wie ich mir schnell und unproblematisch vor Ort was unterschreiben lassen kann.
    Gibts da irgendwelche Vordrucke? Oder Stichworte nach denen ich suchen sollte?

    Als ich meine Arbeit eingestellt habe, hab ich dem Geschäftsführer ne Stundenauflistung (per Mail) geschickt. Und dem wurde nicht widersprochen.
    Auch habe ich den Inhaber darauf hingewiesen (Einschreiben letzte Rechnung mit Begleitschreiben, beim Versenden im Postamt beim Eintüten gefilmt, damit niemand sagen kann das Einschreiben war leer), dass der Geschäftsführer eine aufschlussreiche Stundenauflistung hat.

    Am 7.1. werde ich mich für die weiteren Schritte entscheiden müssen. Rechtsanwalt, Inkasso, gerichtlichen Mahnverfahren...

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein Avatar von i_make_it
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    Google mal nach "Servicebericht vorlage".
    ggf. aus mehren dann was eigenes z.B. in Excel zusammenbasteln.
    Wenn man selbst nur über einen Tintenstrahler verfügt, in einem Copyshop als wasserfeste Laserkopie drucken.
    Mit einem oder zwei Blatt Kohlepapier kann man auch direkt Durchschläge für den Kunden und die Steuer anfertigen.
    Wenn man fortlaufende Nummern auf den Berichten haben will, kann man z.B. Stempeln.

    Oder ganz modern, elektronisch am Notebook/Tablet (Wenn man ein Pad hat auf dem auch unterschrieben werden kann) und der Bericht wird umgehend elektronisch gemailt/gefaxt.

    Kleine juristische Spitzfindigkeit bei solchen Mails (und auch bei Briefen) ist der Hinweis, das wenn kein Wiederspruch (in Zeitspanne X) erfolgt die angegebenen Daten als stillschweigend akzeptiert/angenommen/genehmigt angesehen werden.

    Damit habe ich auch schon Bundesbehörden die mich und andere Bekannte haben zappeln lassen dazu bekommen bei mir in kürzester Zeit zu reagieren.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Zitat Zitat von Cysign Beitrag anzeigen
    Am 7.1. werde ich mich für die weiteren Schritte entscheiden müssen. Rechtsanwalt, Inkasso, gerichtlichen Mahnverfahren...
    Ich würd immer für einen Anwalt plädieren. Erstens kann man was lernen. So zum Beispiel, an wen man sich wirklich wenden muß. Du benutzt den Begriff "Geschäftsfüher". Ist er wirklich einer im juristischen Sinne, eingetragen im Handelsregister, oder nennst du ihn nur so? Welche Rechtsform hat der Auftraggeber? An wen müssen Zahlungsaufforderungen rechtswirksam geschickt werden und von wem muß man sich rechtswirksam Aufträge gegenzeichen lassen?
    Zum zweiten ist es oft einfacher, jeman anderes für sich Verhandeln zu lassen. Der kann immer leicht bei Vorschlägen der Gegenseite sagen: das muß ich erst mal mit meiner Mandantschaft besprechen, und man gewinnt Zeit zum Nachdenken. Ein Inkasso liefert das alles nicht.

    MfG Klebwax
    Strom fließt auch durch krumme Drähte !

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