Solange man das für den Eigenbedarf macht, gibt es keine Probleme. Wenn man aber anfängt, die Sachen zu verkaufen und vielleicht noch als Originalteile anbietet (bei der momentanen Qualität der 3D-Drucke eher unwahrscheinlich), dann wird es kritisch. Sobald auch nur ein Cent fließt, hört der Spaß auf.

Patente gelten generell max. 20 Jahre, wenn sie nicht schon vorher zurückgezogen werden. Die Aufrechterhaltung eines Patentes kostet nämlich auch was. Man muss sich dann auch anschauen, was konkret geschützt ist. Der Batteriedeckel einer Fernbedienung bestimmt nicht. Den kann man sich doch auch aus Holz schnitzen, ohne dass es jemanden interessiert. Nur weil man mit dem 3D-Druck die Teile "originaler" fertigen kann, ändert sich doch die rechtliche Situation nicht. Für den Hausgebrauch ist es sowieso egal. Man sollte natürlich nicht den Hersteller verklagen, wenn einem die nachgebaute Kaffeemaschine um die Ohren fliegt.

Tomizz