Das ist vollkommen an der Argumentation vorbei geredet. Das Szenario ist doch simpel:Zitat von recycle
Die Frage war, was wäre wenn einzelne Personen (frustrierte Beamte) die Online Hausdurchsuchung dafür verwenden um beiläufig bei der Durchsuchung belastendes Material auf den Zielrechner deponieren. Wer kann das nachweisen, das das passiert ist bzw. nicht passiert ist?
Mein Gegenargument ist, dass auch jetzt bei normalen Hausdurchsuchungen "Beweismittel" von Beamten untergeschoben werden können, weil sie z.B. "wenn unbedingt drann kriegen wollen".
Ob die jetzt bei der Durchsuchung nen Wisch von der Staatsanwaltschaft brauchen oder nen Krapfen und Kaffe ist doch vollkommen egal. Es ging bei der einen Frage primär um die nicht Nachvollziehbarkeit der Beweisführung.
[quote="recycle"]
Von einer Onlineuntersuchung über einen Trojaner merkt der Betroffene nichts. Er kann sich also auch nicht beschweren und damit dürfte eine Kontrolle wessen Rechner wann, wie oft und mit welcher Berechtigung durchsucht wird äusserst schwierig.
Zitat von recycleIch höre immer von Datenschützern von "Datenmissbrauch". Wie läuft so ein Datenmissbrauch denn jetzt eigentlich ab? Wie genau kann eine Person jetzt z.B. jetzt mein Webterminal hier missbrauchen indem er weiß welche IEEE Papers ich sammle und von wlechen Publikationen ich PDF kopien besitze?Zitat von recycle
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